04 Zahlen, Daten, Fakten 2024
Unser Blick auf die AKI-Versorgung der Region
Insgesamt wurden im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2024 von uns 1.414 fallabschließende Gutachten erstellt, davon 72 Prozent mit Befunderhebung am Leistungsort und 28 Prozent auf Basis der Aktenlage. Alle Fälle wurden 2024 erstmalig begutachtetet. Auf dieser Grundlage liegen belastbare Daten vor, aus denen wir Rückschlüsse zur AKI-Versorgung in der Region Berlin-Brandenburg ziehen können.
Leistungsort
Zum Ort der Leistungserbringung können wir feststellen, dass 562 Versicherte (39,7 Prozent) in einer speziellen Wohneinheit und weitere 543 im eigenen Haushalt (38,4 Prozent) versorgt wurden. 68 Versicherte (4,8 Prozent) nahmen die Leistung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung in Anspruch. Der Rest verteilt sich zum Beispiel auf selbstorganisierte Wohneinheiten und andere betreute Wohnformen. Jüngere Versicherte wurden regelmäßig auch im Kindergarten oder der Schule begutachtet. Bei 143 Begutachtungen (10,1 Prozent) konnte der Leistungsort nicht eindeutig zugeordnet werden, da es sich hierbei um stationäre Aufträge handelte, für die eine Kostenübernahme vor Verlegung in die Ambulanz erforderlich war:
Demografische Struktur
Von den Begutachtungsfällen waren 905 Personen männlichen, 506 weiblichen und drei Personen diversen Geschlechts. Der Großteil der Begutachtungen entfiel mit circa 83 Prozent auf Erwachsene. Das Medianalter der Begutachteten betrug 61 Jahre, der arithmetische Mittelwert lag bei 52 Jahren. Für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen, die etwa 17 Prozent ausmachen, gestaltet sich die Altersverteilung wie folgt:
Diagnosen und Merkmale
Im Rahmen der Begutachtungen wurden auch die zugrunde liegenden Grunderkrankungen ausgewertet. Diese werden in einem weltweit einheitlichen System zur Verschlüsselung von Diagnosen, dem ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems), dargestellt. Folgende Diagnosegruppen aus dem ICD waren bei der Begutachtung am häufigsten vertreten:
Fortsetzung Diagnosen und Merkmale
Epilepsie, entweder isoliert oder als Begleiterkrankung zum Beispiel nach Blutungen und Traumata, betraf 319 der von uns in 2024 begutachteten Versicherten. In 109 Fällen traten entsprechende Anfälle täglich, in 38 Fällen wöchentlich und in 59 Fällen monatlich auf. Die verbleibenden 113 Versicherten waren nicht von Anfällen betroffen.
Viele der begutachteten Intensivpflegebedürftigen sind auf Atemwegstherapiehilfen angewiesen. Ein Tracheostoma, also eine künstlich geschaffene Öffnung in der Luftröhre, lag bei 1.040 Versicherten vor, was einem Anteil von rund 74 Prozent entspricht. Eine invasive Beatmung wurde bei 340 Personen dokumentiert, während eine nicht-invasive Beatmung bei 133 Versicherten zur Anwendung kam.
Eine Dysphagie, also eine Schluckstörung, wurde bei 1.038 der insgesamt 1.414 begutachteten Versicherten festgestellt. Das entspricht ebenfalls einem Anteil von rund 74 Prozent.
22 Prozent der Versicherten sind auf ein medizinisches Gerät zur Unterstützung des Abhustens angewiesen.
Nicht planbare Absaugungen im Zusammenhang mit einem Tracheostoma wurden bei 1.037 Personen durchgeführt.
Ergebnisse der Begutachtungen
AKI-Begutachtungen resultieren in einem von vier möglichen Ergebnissen:
Definition der möglichen Begutachtungsergebnisse
- Erfüllt: Leistungsvoraussetzungen und Sicherstellung für die Außerklinische Intensivpflege sind gegeben
- Teilweise erfüllt: In der Praxis können hier die Leistungsvoraussetzungen zwar erfüllt sein, aber es zeigen sich Mängel in der pflegerischen beziehungsweise medizinischen Sicherstellung vor Ort. Andersherum können die Leistungsvoraussetzungen nicht für den beantragten Gesamtzeitraum bestätigt werden, auch wenn die Sicherstellung vor Ort gegeben ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein hohes Entwöhnungspotenzial von der künstlichen Beatmung vorliegt.
- Nicht erfüllt: Die Leistungsvoraussetzungen sind nicht gegeben.
- Andere Antwort: Eine abschließende Empfehlung ist nicht möglich, zum Beispiel durch das zwischenzeitige Ableben der zu begutachtenden Person.
Zahlen Erfüllung
Von den 1.414 Begutachtungen im letzten Jahr wurden 1143 mit dem Ergebnis „erfüllt“, 76 mit dem Ergebnis „teilweise erfüllt“, 190 mit dem Ergebnis „nicht erfüllt“ und fünf mit „Andere Antwort“ abgeschlossen:
Fortsetzung Ergebnisse der Begutachtung
Über die verschiedenen möglichen Leistungsorte hinweg verteilen sich die Ergebnisse zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen sehr homogen. Insbesondere sehen wir keine signifikanten Unterschiede zwischen der Begutachtung im eigenen Haushalt und in einer Wohneinheit im Sinne des § 132i Absatz 5 Nummer 1 SGB V, wie die Grafik zeigt:
Weitere Fortsetzung Ergebnisse der Begutachtung
Eine detaillierte Übersicht zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen über die verschiedenen Leistungsorte kann hier heruntergeladen werden.
Neben den Anspruchsvoraussetzungen prüfen die Gutachterinnen und Gutachter auch die Sicherstellung medizinischer und pflegerischer Leistungen am Leistungsort, also die Versorgungssituation der Versicherten. Für medizinische Leistungen wurde in 1.057 Fällen (74,8 Prozent) die Sicherstellung bestätigt. In 38 Fällen (2,7 Prozent) wurde die medizinische Leistung als nicht sichergestellt dokumentiert. Bei 319 Fällen (22,5 Prozent) entfiel die Angabe. Ein nahezu identisches Bild zeigte sich bei den pflegerischen Leistungen. Auch hier konnte in 1.056 Fällen (74,7 Prozent) die Sicherstellung angegeben werden. In 40 Fällen (2,8 Prozent) galt sie als nicht sichergestellt, bei 318 Fällen (22,5 Prozent) entfiel die Angabe. Diese Daten verdeutlichen, dass sowohl medizinische als auch pflegerische Leistungen im überwiegenden Teil der Fälle als gesichert angesehen wurden.
Festgestellte Probleme bei der medizinischen Versorgung resultierten zumeist aus unklaren Behandlungskonzepten. Aus pflegerischer Sicht wurden unter anderem Mängel bei der Gerätebedienung oder bei den Alarmgrenzen im Rahmen der Beatmung festgestellt. Auch wurden Hygienestandards nicht durchgängig eingehalten.
Dennoch kann ein überwiegend positives Fazit zur Versorgungssituation in der Region gezogen werden. Gleichzeitig sind bei einem geringen Anteil an Fällen auch Mängel in der Versorgung festgestellt worden, die zum Teil gravierend waren. Kapitel 6 geht darauf genauer ein.