OPS-Strukturprüfungen
OPS-Strukturprüfungen im Jahr 2025
Information zur Genehmigung der StrOPS-RL
Rili Version 2025
Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen
Grundlage für die OPS-Strukturprüfungen ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassende und jährlich zu aktualisierende Richtlinie. Der Medizinische Dienst Bund hat am 9. April 2025 die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS -RL)“ erlassen. Diese wurde am 13. Mai 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.
LOPS-Richtlinie veröffentlicht
Die LOPS-Richtlinie tritt am 24. Mai 2025 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung und löst die Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ ab.
OPS-Strukturprüfungen beauftragen Krankenhäuser beim zuständigen Medizinischen Dienst. Die hierfür notwendigen Dokumente finden Sie hier im Auswahlmenü.
Schließt der Medizinische Dienst seine Begutachtung mit einem positiven Bescheid ab, stellt er dem Krankenhaus eine Bescheinigung darüber aus, dass die Voraussetzungen für die Abrechnung des geprüften OPS-Kodes erfüllt sind. Die LOPS-RL sieht vor, dass die Gültigkeit der Bescheinigung für die meisten der insgesamt 54 OPS-Kodes von bisher 2 Jahren auf 3 Jahre verlängert wird, sodass Krankenhäuser in der Regel nur noch alle drei Jahre eine turnusgemäße OPS-Strukturprüfung beauftragen müssen.
Prüfungen aufeinander abstimmen – Aufwand reduzieren
Für die OPS-Strukturprüfungen und die Leistungsgruppenprüfungen benötigt der Medizinische Dienst von den Krankenhäusern Unterlagen und Nachweise. Um diese bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die turnusgemäßen Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Auf diese Weise ist es auch möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und Leistungsgruppen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.
Im Rahmen der OPS-Strukturprüfungen stellt das Krankenhaus dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten zu OPS-Kodes gemäß Anlage 3 der LOPS-Richtlinie zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche für die Prüfung notwendigen Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen.
Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg nimmt ab sofort Ihre Aufträge zu OPS-Strukturprüfungen unter Nutzung der aktualisierten Auftrags- und OPS-Strukturdatenformulare (ehemals Selbstauskunftsbogen) entgegen.
Rili 2025
Bitte beachten Sie folgende Punkte bei Ihrer Beauftragung:
1. Richtiges Auftragsformular nutzen
Verwenden Sie bitte das Auftragsformular (Anlage 1 - Auftrag Prüfung OPS-Kodes) aus der LOPS-RL.
Sie können das Auftragsformular Version 2025 hier als ausfüllbares Dokument abrufen. Um die volle Funktionalität der PDF-Formulare nutzen zu können, laden Sie bitte das Formular zunächst herunter und öffnen es im kostenlosen Acrobat Reader.
2. Für jeden Standort einen Auftrag stellen
Für jeden Standort eines Krankenhauses benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Auftrag pro Auftragsart. Bitte geben Sie immer die neunstellige Standortnummer an. Es gelten die Kriterien der Vereinbarung gemäß § 2a KHG in Verbindung mit den in dem Verzeichnis nach § 293 Absatz 6 SGB V aufgeführten Standorten.
3. Korrekte Auftragsart wählen
Auf dem Auftragssformular 1 Version 2025 finden Sie mehrere Auftragsarten.
Für jede Auftragsart verwenden Sie bitte ein gesondertes Auftragsformular. Dort sind alle OPS-Kodes, die gemäß dieser Auftragsart am Standort geprüft werden sollen, zu markieren beziehungsweise anzukreuzen. Beachten Sie bitte, dass bei einigen OPS-Kodes zusätzlich die Namen der Stationen beziehungsweise Einheiten anzugeben sind, auf denen die jeweilige Leistung erbracht werden soll.
Folgende Auftragsarten sind in der LOPS-RL Version 2025 vorgesehen:
- Wiederholungsprüfung (nach Mitteilung der Nichterfüllung von Strukturmerkmalen)
- Erstmalige oder erneute Leistungserbringung
- Erstmalige Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes
4. Auftrag dem Medizinischen Dienst übermitteln
Senden Sie bitte die von Ihrer Geschäftsführung unterzeichneten Aufträge an folgende Adresse:
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Region M-11 Qualitätsprüfungen Krankenhaus
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Rili Version 2025
Für jeden von Ihnen zur Prüfung beaufragten OPS-Kode ist ein Strukturdatenformular vollständig auszufüllen und von der Geschäftsführung des Krankenhauses zu unterzeichnen.
Hinweis: Um die volle Funktionalität der PDF-Formulare nutzen zu können, laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen Sie es im kostenlosen Acrobat Reader.
RiLi Version 2025
Die Anlage 10 in der LOPS-RL 2025 enthält Formulare für Mitteilungen des Krankenhauses an den Medizinischen Dienst.
Die folgenden Formulare sind anzuwenden bei:
- Umzug eines OPS-Kodes mit Stations-/Einheitsbezug am selben Standort (Formular 10.1)
- Änderungen des Krankenhausträgers (Formular 10.2)
- Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen gemäß § 275a Absatz 6 Satz 5 SGB V (Formular 10.3)
- Information über Änderung der Standortnummer einer Tagesklinik ohne Umzug an einen anderen Standort (Formular 10.4)
Die folgenden Formulare können angewendet werden bei:
- Anzeige gemäß § 275a Absatz 7 Satz 1 SGB V (erstmalige Abrechungsrelevanz) (Formular 10.5)
- Anzeige gemäß § 275a Absatz 7 Satz 2 SGB V (erstmalige oder erneute Leistungserbringung) (Formular 10.6)
Hinweis: Anzeigen gemäß § 275a Absatz 7 SGB V sind an den zuständigen Medizinischen Dienst und an die Landesverbände der Krankenkassen, die Ersatzkassen und den Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu richten.
Sie können diese Formulare im Folgenden als ausfüllbare Dokumente abrufen:
- Formular 10.1: Mitteilung des Krankenhauses bei Umzug eines OPS-Kodes mit Stations-/Einheitsbezug am selben Standort
- Formular 10.2: Mitteilung des Krankenhauses bei Änderungen des Krankenhausträgers
- Formular 10.3: Mitteilung des Krankenhauses bei Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen gemäß § 275a Absatz 6 Satz 5 SGB V
- Formular 10.4: Information über Änderung der Standortnummer einer Tagesklinik ohne Umzug an einen anderen Standort
- Formular 10.5: Anzeige gemäß § 275a Absatz 7 Satz 1 SGB V (erstmalige Abrechungsrelevanz)
- Formular 10.6: Anzeige gemäß § 275a Absatz 7 Satz 2 SGB V (erstmalige oder erneute Leistungserbringung)
Rili Version 2025
Neben der postalischen Übermittlung von Dokumenten können Sie uns ab sofort die Unterlagen, Nachweise und sonstigen Korrespondenzen auch digital mit der multifunktionalen Edge-Applikation „Qiata“ übersenden.
Zur Anwendung von Qiata ist keine gesonderte Software in Ihrem IT-System zu installieren. Um am digitalen Datenaustausch mit uns teilnehmen zu können, benötigen Sie lediglich eine E-Mail-Adresse und einen Internetzugang.
Der gesicherte digitale Datenaustausch erfolgt unter Berücksichtigung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) passwortgeschützt. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Zur Einrichtung des Datenaustausches ist die Anlage sogenannter „Team-Transfers“ mit einer oder mehreren von Ihnen angegebenen E-Mail-Adressen in Qiata notwendig. Dies erfolgt durch den MD BB. Für jedes Aktenzeichen wird ein gesonderter „Team-Transfer“ eingerichtet, um Ihnen eine zielgenaue Einreichung Ihrer Dokumente zu ermöglichen. Ihr Einverständnis voraussetzend, werden wir hierfür die mit der Beauftragung 2024 übermittelte E-Mail-Adresse Ihres Ansprechpartners verwenden. Sollten Sie eine andere E-Mail-Adresse oder weitere E-Mail-Adressen (z. B. für Vertretungen) für den digitalen Datenaustausch nutzen wollen, oder die E-Mail-Adressen sich im Verlauf ändern, bitten wir um Mitteilung per E-Mail an kh-strops(at)md-bb.org. Anbei finden Sie eine Anleitung zur Nutzung von Qiata.
Die Teilnahme an dieser Form des Datenaustausches ist freiwillig. Die Übermittlung aller Dokumente per Post ist auch weiterhin uneingeschränkt möglich. Sollten Sie an dem digitalen Datenaustausch mittels Qiata nicht teilnehmen wollen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an kh-strops(at)md-bb.org mit.
Ansonsten würden wir Ihnen unsere Korrespondenzen im Ausgangsverfahren der OPS-Strukturprüfungen (z. B. Eingangsbestätigungen, Unterlagennachforderungen) künftig regelhaft über Qiata zukommen lassen. Die Gutachten, Bescheide und ggf. Bescheinigungen erhalten Sie in jedem Fall weiterhin postalisch mittels Postzustellungsurkunde.
Bitte beachten Sie:
- Der Datenaustausch im Widerspruchs- und Klageverfahren muss unverändert postalisch erfolgen. Die Verwendung von Qiata ist ausschließlich für die in der LOPS-Richtlinie 2025 aufgeführten Auftragsarten vorgesehen.
- Wir bitten vom Hochladen von Einzelnachweisen in jeweils einzelnen Dateien abzusehen. Orientieren Sie sich bitte auch bei der Erstellung von Dateien zum digitalen Datenaustausch an der Ordnerstruktur der Anlage 6 der LOPS-RL.
- Unterlagen und Nachweise, welche digital über die multifunktionale Edge-Applikation "Qiata" eingereicht werden, sind in die spezifisch für jedes Aktenzeichen gesondert eingerichteten Datentunnel ("Teams-Transfer") hochzuladen.
Text Neu Stand 27.04.2023 Begutachtungsleitfaden Rili Version 2022
Der Begutachtungsleitfaden „OPS-Strukturmerkmale“ (BGL-OPS) dient als Hilfestellung der bundesweit einheitlichen Durchführung von OPS-Strukturprüfungen. Er befindet sich derzeit in Überarbeitung. Neben ergänzenden und für die Begutachtenden der Medizinischen Dienste verbindlichen Hinweisen zur Durchführung von Strukturprüfungen in besonderen Konstellationen enthält er Strukturmerkmalbewertungen (SMB) zu nicht eindeutig formulierten OPS-Strukturmerkmalen. Diese sind Bestandteil des Begutachtungsleitfadens, der in der Fassung vom 23. Februar 2024 auf der Homepage des MD Bund veröffentlicht ist.
Text zu Kontakte
Im Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg ist der Geschäftsbereich Medizin in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Datenschutz/Recht und dem Geschäftsbereich Fachservice für die Prüfungen verantwortlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Zentrales Service Center: 030 202023-1000
Qualitätsprüfungen Krankenhaus: 030 202023-2830
E-Mail: kh-strops(at)md-bb.org
Geschäftsbereich:
Medizin
Geschäftsbereichsleiterin
Dr. med. Birgit Heukrodt
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Geschäftsbereich:
Fachservice
Referentin Qualitätsprüfungen Krankenhaus
Dr. Constanze Mitsch
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Geschäftsbereich:
Medizin
Regionalleiter Region M-11
Qualitätsprüfungen Krankenhaus
Dr. med. Norbert Fuhr
Dr. med. Jana Glumm
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin