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OPS-Strukturprüfungen im Jahr 2026

Information zur Genehmigung der StrOPS-RL

Rili 2026 | Version 2

Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen  

In den OPS-Strukturprüfungen wird geprüft, ob Krankenhäuser die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, um bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Die Voraussetzungen (Strukturmerkmale) sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.

Erfüllt das Krankenhaus die Strukturmerkmale, so erhält es eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die jeweilige Leistung mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann.

Grundlage für die OPS-Strukturprüfungen ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassende und jährlich zu aktualisierende Richtlinie. Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS -RL)“ aktualisiert und erlassen. Sie wurde vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.

LOPS-Richtlinie veröffentlicht 

Die aktualisierte LOPS-Richtlinie 2026 Version 2 (LOPS-RL 3) tritt am 19. Mai 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung und löst die vorherige Version der Richtlinie ab. 

OPS-Strukturprüfungen beantragen Krankenhäuser beim zuständigen Medizinischen Dienst. Die hierfür notwendigen Dokumente finden Sie hier im Auswahlmenü. 

Schließt der Medizinische Dienst seine Begutachtung mit einem positiven Bescheid ab, stellt er dem Krankenhaus eine Bescheinigung darüber aus, dass die Voraussetzungen für die Abrechnung des geprüften OPS-Kodes erfüllt sind.

Prüfungen aufeinander abstimmen – Aufwand reduzieren 

Für die OPS-Strukturprüfungen und die Leistungsgruppenprüfungen benötigt der Medizinische Dienst von den Krankenhäusern Unterlagen und Nachweise. Um diese bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die turnusgemäßen Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Auf diese Weise ist es auch möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und Leistungsgruppen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.  

Im Rahmen der OPS-Strukturprüfungen stellt das Krankenhaus dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten zu OPS-Kodes gemäß Anlage 3 der LOPS-Richtlinie zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche für die Prüfung notwendigen Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen.  

Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg nimmt ab sofort Ihre Anträge zu OPS-Strukturprüfungen unter Nutzung der aktualisierten Antrags- und OPS-Strukturdatenformulare (ehemals Selbstauskunftsbogen) entgegen.

Prüfzeitraum 2026

Der Prüfzeitraum für turnusgemäße OPS-Strukturprüfungen, die ab dem 10. Januar 2026 beim Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg beantragt werden, ist der Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. März 2026.