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Informationen für Leistungserbringer zur häuslichen Krankenpflege

Unterstützung zu Hause

Auch außerhalb des Krankenhauses sollen Versicherte optimal versorgt werden. In bestimmten Fällen kommt hier die häusliche Krankenpflege zum Einsatz.

Unterstützung zu Hause

Der Antrag wird direkt an die Krankenkasse gestellt. Die Krankenkasse entscheidet über die Bewilligung und kann zur Prüfung des sozialmedizinischen Leistungsanspruchs den MD einschalten.Der Leistungsbescheid wird direkt von Ihrer Krankenkasse erstellt, die in allen Belangen primärer Ansprechpartner ist. Die grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen zur häuslichen Krankenpflege sind § 24g SGB V  und  § 37 SGB V zu entnehmen. 

Weitergehende Details hat der Gemeinsame Bundesausschuss in dieser Richtlinie festgelegt.

Wichtig: Der Anspruch auf Häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann! Diese Prüfung obliegt der Krankenkasse, nicht dem MD.