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Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, in bestimmten Fällen die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten prüfen zu lassen. Dies betrifft zum einen medizinische Unklarheiten, wenn zum Beispiel sichergestellt werden soll, dass alle in Frage kommenden Behandlungsoptionen, aber auch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen ausgeschöpft werden. Zum anderen wird eine Prüfung veranlasst, wenn seitens des Arbeitgebers oder der Krankenkasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. In beiden Fällen wird der Medizinische Dienst mit einer sozialmedizinischen Stellungnahme beauftragt.

Die Krankenkassen beauftragen den Medizinischen Dienst, fachlich zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verordnung von Außerklinischer Intensivpflege (AKI) erfüllt sind. Der Medizinische Dienst begutachtet außerdem jährlich am Leistungsort, also dort, wo die Person betreut wird, ob die Voraussetzungen für die außerklinische Intensivpflege weiterhin gegeben sind. Bei Fragen rund um die Begutachtung von Außerklinischer Intensivpflege nutzen Sie bitte auch die Mailadresse aki@md-bb.org sowie die Telefonnummer der zuständigen Abteilung (030-2020233549).

Bei Verdachtsfällen legen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes in einem fachärztlichen Gutachten dar, ob der vermutete Behandlungsfehler vorliegt oder ausgeschlossen werden kann. Damit helfen wir Patientinnen und Patienten, ihre Rechte wahrzunehmen.

Trotz aller Mühe lassen sich Fehler oder Missverständnisse nicht ganz ausschließen. Solche möglichen Fälle sollten gemeinsam geklärt werden. Richten Sie dazu Ihre Beschwerde an die Mailadresse beschwerden@md-bb.org oder an folgende Postadresse:

Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Beschwerdemanagement
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin

Das Beschwerdemanagement steht Ihnen auch telefonisch unter 030 202023-5030 zur Verfügung.

Seit 2017 können Cannabisarzneimittel – getrocknete Blüten, standardisierte Extrakte sowie Präparate mit Dronabinol oder Nabilon – zulasten der GKV verordnet werden. Die Krankenkassen können allerdings bei Kostenübernahmeanträgen den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg beratend einbeziehen.

Hilfsmittel sollen das Leben erleichtern, wenn es durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist. Im besten Fall gleichen sie eine Behinderung aus oder erleichtern zumindest den Umgang damit. Der Medizinische Dienst begutachtet im Einzelfall, ob die Verordnung medizinisch notwendig und geeignet ist.

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) stellt ein besonderes Versorgungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Es richtet sich an Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit zugleich begrenzter Lebenserwartung, die einer besonders aufwändigen Versorgung bedürfen. Gemäß Fünftem Sozialgesetzbuch sind Krankenkassen in bestimmten Fällen zur Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes verpflichtet.

Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass dort, wo sie eine Krankenhausbehandlung erhalten, medizinische Qualitätsstandards eingehalten werden. Mit Prüfungen von Qualitätskriterien von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen leistet der Medizinische Dienst einen Beitrag zur Versorgungsqualität und Patientensicherheit. Auch Krankenhausabrechnungen werden vom Medizinischen Dienst geprüft.

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sind diagnostische und therapeutische Verfahren, deren Nutzen medizinisch noch nicht eindeutig geklärt ist. Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Krankenkasse, ob in Ausnahmefällen die Anwendung dennoch medizinisch empfohlen werden kann.

Bei jedem Medizinischen Dienst gibt es eine unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson bei dem Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg ist per Mail (ombudsperson@md-bb.org) oder über das nachfolgende Kontaktformular erreichbar: Ombudsperson.

Durch die Pflegebegutachtung wird geklärt, inwieweit Sie pflegebedürftig sind. Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, erhalten Sie deshalb vom zuständigen Medizinischen Dienst einen Termin zur Pflegebegutachtung. Bitte nutzen Sie für alle Ihre Anliegen rund um das Thema Pflegebegutachtung ausschließlich unser Kontaktformular Pflege oder richten Sie Ihre Anfrage unter 030 202023-4000 an die Kolleginnen und Kollegen des Servicetelefons Pflege.

Der Medizinische Dienst wird im Zusammenhang mit plastisch-kosmetischen Eingriffen auf Veranlassung der Krankenkasse tätig, wenn Versicherte die Kostenübernahme für einen Eingriff beantragen. Er prüft dann auf Grundlage des Fünften Sozialgesetzbuches, inwiefern eine medizinische Indikation für die geplante Maßnahme vorliegt. Dabei wägt er auch Nutzen und Risiko des Eingriffes ab.

Pflegebedürftige Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie eine gute pflegerische Versorgung erhalten. Der Medizinische Dienst prüft deshalb regelmäßig die Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen. Im Fokus steht dabei, wie gut die individuelle Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist.

Rehabilitationsleistungen sollen schwerwiegende Krankheitsfolgen mindern. Der Medizinische Dienst nimmt sozialmedizinisch Stellung zu den Erfolgsaussichten solcher verordneten rehabilitativen Maßnahmen.

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Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg benötigt die im Kontaktformular gekennzeichneten Pflichtfelder, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Die Anfrage wird verschlüsselt übertragen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg die von Ihnen gemachten Angaben zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeiten darf. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter dem Menüpunkt Datenschutz.