Rehabilitationssport
Informationen für Leistungserbringer zum Rehabilitationssport
Text zu Reha-Sport
Rehabilitationssport und Funktionstraining sollen Ausdauer und Kraft stärken, körperliche Funktionen verbessern und neues Selbstvertrauen geben. Dies wird in Gruppen mit speziell ausgebildeten Übungsleitern erreicht. Ziel sind die Förderung von Krankheitsbewältigung, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere die soziale und berufliche Teilhabe und die Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotenziale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten.
Weitere Details zu Voraussetzungen, Durchführung und Zuständigkeit der Kostenträger finden Sie in der „Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Der MD Berlin-Brandenburg berät die Krankenkassen zu den Voraussetzungen.
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Beschreibung Hilfsmittelverordnung - Einfach und verständlich
Reha-Sport und Funktionstraining kommen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Rehasport und Funktionstraining sind Hilfe zur Selbsthilfe.
Selbsthilfe umfasst explizit auch die weitere Teilnahme am Rehabilitationssport und Funktionstraining auf eigene Kosten. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist in diesem Zusammenhang wie eine „Anschubfinanzierung“ zu verstehen. In der Regel ist davon auszugehen, dass nach dem in der Rahmenvereinbarung vorgegeben Leistungsumfang der/die Versicherte ausreichend motiviert ist, Rehabilitationssport und Funktionstraining auch auf eigene Kosten fortzuführen, da er durch diese Leistung einen positiven Effekt auf seine Gesundheit verspürt hat. In diesem Fall kann und sollte der/die Versicherte auch weiter am Rehabilitationssport / Funktionstraining teilnehmen, die Kosten hierfür sind nunmehr jedoch von ihm selbst zu tragen.
Reha-Sport und Funktionstraining werden z.B. verordnet bei
- Schäden der inneren Organe wie nach Schlaganfall, bei Diabetes und Asthma Bronchiale
- orthopädischen Beschwerden wie Arthrose, Gelenk- und Wirbelsäulenproblemen
- Unfällen, die Frakturen der Extremitäten oder Bandverletzungen zur Folge hatten
- generellen Erkrankungen wie Übergewicht.
Reha-Sport und Funktionstraining werden durch einen Vertragsarzt verordnet und müssen anschließend bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Leistung ist vor Inanspruchnahme vom Rehabilitationsträger zu bewilligen. Um den Leistungsanspruch zu prüfen, kann die Krankenkasse den MD einschalten, der eine beratende Funktion einnimmt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rehabilitationssport und Funktionstraining so lange erbracht, wie die Leistungen im Einzelfall notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Der Leistungsumfang des Rehabilitationssports beträgt in der Regel 50 Übungseinheiten (Richtwert), die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Bei einer Bewilligung von weniger als 50 Übungseinheiten ist der vorgenannte Zeitraum angemessen zu verkürzen, um die Zielsetzung des Rehabilitationssports zu erreichen.
Benötigte Unterlagen
Die Gutachter des MD prüfen, ob eigenverantwortliche Übungen ausreichen oder ob eine Behandlung in der Gruppe und unter ständiger Anleitung stattfinden muss. Dazu benötigt der MD die vollständig ausgefüllte Verordnung des Vertragsarztes mit Diagnose nach ICD 10, Angabe von Gründen, warum der Rehasport/das Funktionstraining erforderlich sind mit Angabe von Funktionseinschränkungen, die verordnete Dauer, eine Empfehlung für die Auswahl der geeigneten Sportart. Bei erneuten Verordnungen ist es erforderlich darzulegen, warum der oder die Versicherte nicht oder noch nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Ggf. ist auf Aufforderung die Vorlage weiterer Untersuchungsbefunde und Arztberichte erforderlich.
Falls die medizinischen Voraussetzungen für Reha-Sport nicht gegeben sind, teilt der MD Empfehlungen zu alternativen Maßnahmen mit.