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Bessere Versorgung für Versicherte, die auf eine Außerklinische Intensivpflege angewiesen sind

Außerklinische Intensivpflege ist ein komplexes, individuell abzustimmendes Leistungsangebot. Es richtet sich an Patientinnen und Patienten, bei denen täglich ein Risiko für lebensbedrohliche gesundheitliche Krisen besteht und die darum einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben.

Pflegefachkräfte überwachen beispielsweise die Atem- und Herz-Kreislauf-Funktionen, bedienen ein Beatmungsgerät und setzen Inhalations- und Absauggeräte ein. Die außerklinische Intensivpflege stellt damit die Vitalfunktionen der Patientinnen und Patienten sicher, soll erkrankungsbedingte Beeinträchtigungen und Symptome möglichst verbessern, lebensbedrohliche Komplikationen vermeiden und frühzeitig erkennen, wenn sich der Gesundheitszustand der Betroffenen verändert.

Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurden den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst neue, konkrete Aufgaben zugewiesen. Diese beinhalten unter anderem  jährliche persönliche Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst am Ort der Leistungserbringung (Hausbesuch). Dabei ist neben der eigentlichen Indikation auch zu beurteilen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung am gewünschten Leistungsort sichergestellt ist. Denn Versorgungslücken können zu schweren sowie lebensbedrohlichen Konsequenzen bei den betroffenen Menschen führen. Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen ist zudem zu beurteilen, ob aktuell oder perspektivisch die Möglichkeit für eine Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung besteht.

Zur Begutachtung dieser hochkomplexen Fragen steht im Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg ein besonders qualifiziertes und geschultes Team aus unter anderem Intensivpflegefachkräften und Fachärztinnen und Fachärzten (zum Beispiel für Anästhesiologie, Hals-Nasen-Ohren, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Neurologie) zur Verfügung.

Die Begutachtung und Beratung der häufig schwer betroffenen intensivpflegerisch zu versorgenden Menschen und ihrer Angehörigen wird wohnortnah durchgeführt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben bedeutet das in der Regel per Hausbesuch.