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Informationen für Leistungserbringer zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)

Innovation auf dem Prüfstand

Ambulante Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sind innovative medizinische Verfahren, deren Nutzen noch nicht abschließend belegt ist. Sie dürfen im ambulanten Bereich nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie positiv bewertet hat. In Ausnahmefällen – etwa bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ohne andere Behandlungsmöglichkeiten – kann eine Kostenübernahme nach Einzelfallprüfung durch den Medizinischen Dienst erfolgen.

Beispiele:

  • Neue bildgebende Verfahren
  • Innovative Labordiagnostik
  • neue minimalinvasive Therapien…

Akkordeon NUB