Leistungsgruppenprüfungen
Leistungsgruppenprüfungen im Jahr 2026
Information zur Genehmigung der LOPS-RL
Rili Version 2026
Von Krankenhausbehandlungen umfasste Leistungen sollen künftig in Leistungsgruppen eingeteilt werden. Die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde soll bis zum 1. November 2026 abgeschlossen sein. Im Zusammenhang mit Leistungsgruppenzuweisungen muss der Medizinische Dienst prüfen, ob das Krankenhaus die Qualitätskriterien für diese Leistungsgruppen erfüllt.
Grundlage für die Leistungsgruppenprüfungen ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassende und jährlich zu aktualisierende Richtlinie. Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS -RL)“ aktualisiert und erlassen. Diese wurde vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.
Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen eine Leistungsgruppenprüfung vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.
Die folgenden Abschnitte informieren über die Veröffentlichung der Richtlinie, wer Auftraggeber der Prüfungen sind und wie Aufwände reduziert werden.
Rili 2026
Die LOPS-Richtlinie tritt am 10. Januar 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung und löst die vorherige Version der Richtlinie ab.
Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG – in Kraft seit dem 12. Dezember 2024) vorgesehenen Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für die seit 2021 etablierten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen.
Der Gesetzgeber hat mit dem KHVVG 65 Leistungsgruppen für die von Krankenhausbehandlungen umfassten Leistungen vorgesehen. Die Leistungsgruppen und die für die jeweilige Leistungsgruppe geltenden Qualitätskriterien sind in der sogenannten „Qualitätskriterientabelle“ in Anlage 1 zu § 135e SGB V festgelegt. Die Qualitätskriterien betreffen insbesondere die Anzahl, Qualifikationen und zeitliche Verfügbarkeit des ärztlichen Personals sowie die sachlich-apparative Ausstattung des Krankenhauses. Die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde soll bis zum 1. November 2026 abgeschlossen sein.
Sowohl die Leistungsgruppenprüfungen als auch die OPS-Strukturprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.
Rili 2026
Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen eine Leistungsgruppenprüfung vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.
Ein Auftrag zur Prüfung kann als gemeinsamer Auftrag zeitgleich für mehrere zu prüfende Leistungsgruppen eines Krankenhausstandortes erfolgen oder als Einzelauftrag je Leistungsgruppe.
2026
Für den Nachweis der Erfüllung von OPS-Strukturmerkmalen und von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zum Teil dieselben Unterlagen nötig. Um Unterlagen des Krankenhauses bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Auf diese Weise ist es auch möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Leistungsgruppenprüfungen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.
Im Rahmen der Leistungsgruppenprüfungen stellt das Krankenhaus dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten gemäß der Anlage 02 (ausfüllbare Exceltabelle) zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche für die Prüfung notwendigen Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen.
Prüfzeitraum 2026
Der Prüfzeitraum für turnusgemäße Leistungsgruppenprüfungen, die ab dem 10. Januar 2026 beim Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg beauftragt werden, ist der Zeitraum 01. Januar 2026 bis 31. März 2026.
Praxisbeispiele zu den Leistungsgruppenprüfungen
Praxisbeispiele zu den Leistungsgruppenprüfungen finden Sie hier.
Text zu Kontakte
Im Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg ist der Geschäftsbereich Medizin in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Datenschutz/Recht und dem Geschäftsbereich Fachservice für die Prüfungen verantwortlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Zentrales Service Center: 030 202023-1000
Qualitätsprüfungen Krankenhaus: 030 202023-2830
Geschäftsbereich:
Medizin
Geschäftsbereichsleiterin
Dr. med. Birgit Heukrodt
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Geschäftsbereich:
Fachservice
Referentin Qualitätsprüfungen Krankenhaus
Dr. med. Constance Mitsch
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Geschäftsbereich:
Medizin
Regionalleiterin Region M-11
Qualitätsprüfungen Krankenhaus und Untersuchungsstelle
Dr. med. Jana Glumm
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin