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Informationen für Leistungserbringer zu Arzneimitteln

Text Arzneimittel

Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg ist eine unabhängige sozialmedizinische Instanz, die die gesetzlichen Krankenkassen in vielfältigen Fragen der Arzneimittelversorgung berät und begutachtet.

Grundlage der Begutachtung sind das SGB V, einschlägige Rechtsprechung sowie die Begutachtungsleitfäden.

Zur Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Bewertung erfolgt eine regelmäßige Abstimmung mit den anderen Medizinischen Diensten im Rahmen der Sozialmedizinischen Expertengruppe SEG 6 „Arzneimittelversorgung“.

Bei hämatologisch-onkologischen Fragestellungen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Onkologie (KCO).

Damit Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer die wesentlichen Gründe einer Begutachtungsentscheidung nachvollziehen können, ist eine Einwilligungserklärung der versicherten Person erforderlich. Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg stellt hierfür ein entsprechendes Formular bereit, das von Versicherten ausgefüllt und dem MD vorgelegt werden kann.