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MD Berlin-Brandenburg |

Versicherte sind mit Telefonbegutachtung sehr zufrieden

Die Versicherten sind mit der telefonischen Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg sehr zufrieden. Das zeigen die Ergebnisse der repräsentativen Versichertenbefragung, für die eine unabhängige wissenschaftliche Stelle insgesamt 2.087 anonymisierte Fragebögen aus dem Jahr 2022 ausgewertet hat.

Zwei Diagramme zeigen die Zufriedenheit der Versicherten im Jahr 2022 mit Hausbesuchen und Telefongutachten. Sie lag bei 85,9 % beziehungsweise bei 83,3 %
Bild: Zufriedenheit der Befragten mit der Pflegebegutachtung durch den MD Berlin-Brandenburg im Jahr 2022.

Während der Corona-Pandemie konnten die Begutachtungen des Medizinischen Dienstes für die Pflegeversicherung aus Infektionsschutzgründen telefonisch erfolgen. Der Bericht zeigt: Das Begutachtungsformat der telefonischen Begutachtung wurde von den Versicherten positiv angenommen. 83,8 Prozent  der Befragten gaben an, zufrieden mit der telefonischen Begutachtung zu sein. Teilweise zufrieden waren 11,0 Prozent. 5,2 Prozent der Befragten gaben an, unzufrieden zu sein. Die telefonische Begutachtung schneidet damit ebenso gut ab wie die Begutachtung im Hausbesuch (Ergebnisse Begutachtung im Hausbesuch: 85,9 Prozent zufrieden, 9,0 Prozent teilweise zufrieden, 5,0 Prozent unzufrieden). 

Im Detail waren von den telefonisch begutachteten Versicherten 84,3 Prozent mit den Informationen über die Pflegebegutachtung zufrieden. Positiv bewertet wurden auch die Kontaktaufnahme und das Eingehen auf die individuelle Situation (88,8 Prozent Zufriedene). Rund 85,1 Prozent der telefonisch begutachteten  Versicherten waren mit der Gesprächsführung zufrieden – dazu gehören das Einfühlungsvermögen und die Kompetenz der Gutachterinnen und Gutachter. 

Telefonbegutachtung gesetzlich ermöglichen

„Die Ergebnisse zeigen, dass das Telefoninterview eine sinnvolle Alternative zum Hausbesuch ist. Insbesondere bei Höherstufungsanträgen sollte das Telefoninterview eingesetzt werden, um den zeitnahen Zugang zu den Pflegeleistungen für die Versicherten trotz steigender Begutachtungszahlen sicherstellen zu können. Das ist derzeit nicht möglich. Die Flexibilisierung der Begutachtungsformate sollte deshalb gesetzlich ermöglicht werden“, sagt der Vorstandsvorsitzende und Leitende Arzt des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg, Dr. Axel Meeßen.

Begutachtungszahlen werden weiter steigen

Die Zahl der Begutachtungen ist bei den Medizinischen Diensten bundesweit in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen – von 1,8 Mio. Begutachtungen in 2016 auf 2,6 Mio. im Jahr 2022. Aufgrund des demografischen Wandels ist in den kommenden Jahren mit weiter steigenden Zahlen zu rechnen. Die telefonische Begutachtung kann ein Baustein sein, um die steigenden Begutachtungszahlen zeitgerecht bewältigen zu können, damit Versicherte schnell einen Zugang zu den Leistungen erhalten.

Hohe Beteiligung an der Versichertenbefragung

Im Jahr 2022 wurden für die Versichertenbefragung des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg 4.820 Fragebögen an die Versicherten versandt. 43 Prozent der Fragebögen wurden von den Pflegebedürftigen oder ihren An- und Zugehörigen ausgefüllt und an eine unabhängige Stelle zur Auswertung geschickt. Die gute Resonanz zeigt das Interesse am Thema Pflegebegutachtung. Es gibt eine große Bereitschaft der Versicherten, Feedback zur Arbeit des Medizinischen Dienstes zu geben. Die Erkenntnisse aus der Befragung werden fortlaufend für das Qualitätsmanagement der Medizinischen Dienste genutzt.

Die Ergebnisse der repräsentativen Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung 2022 finden Sie auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg über diesen Link.

Hintergrund:

Die Medizinischen Dienste begutachten Versicherte im Auftrag der Pflegekassen, wenn sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben. Während der Corona-Pandemie konnten die Begutachtungen aus Infektionsschutzgründen telefonisch erfolgen.

Die Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung findet seit 2014 jährlich statt. Basis sind die vom GKV-Spitzenverband auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs XI erlassenen Dienstleistungs-Richtlinien. Die Umsetzung erfolgt durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut. Zufällig ausgewählte Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, erhalten einen anonymisierten Fragebogen, mit dem sie die Pflegebegutachtung bewerten können. Die Fragebögen werden direkt an ein unabhängiges Institut zur Auswertung gesendet.

Korrekturhinweis: In der ersten Version dieser Meldung hieß es im ersten Absatz, dass „4.820“ anonymisierte Fragebögen aus dem Jahr 2022 ausgewertet worden sind. Dies ist die Zahl der ausgegebenen Fragebögen. Tatsächlich ausgewertet von dem unabhängigen Dienstleister wurden 2.087 eingegangene ausgefüllte Fragebögen.

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