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Risikoorientierte Steuerung der Pflege-Qualitätsprüfungen und der Hausbesuche im Rahmen der Pflegebegutachtungen in Brandenburg und Berlin

Angesichts des in den Ländern Berlin und Brandenburg massiv erhöhten Infektionsrisikos schränkt der MDK Berlin-Brandenburg die Regel-Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen ab dem 26. Oktober 2020 ein. Sie finden in den Städten beziehungsweise Landkreisen grundsätzlich nur noch statt, wenn die Zahl der Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 („Coronavirus“) im 7-Tage-Schnitt die Zahl von 50 je 100.000 Einwohnern nicht dauerhaft überschreitet.

Dies dient dem Gesundheitsschutz der Versicherten, der Mitarbeitenden der Pflegeeinrichtungen sowie der MDK-Qualitätsprüferinnen und -prüfer. In weniger betroffenen Regionen finden die gesetzlich festgelegten Prüfungen unter Sicherheitsvorkehrungen weiter statt.

Die gleichen Maßstäbe gelten auch für die Hausbesuche im Rahmen der Pflege-Einzelfallbegutachtungen.

Ab dem 26. Oktober 2020 gilt für den MDK Berlin-Brandenburg Folgendes:

Land Berlin

Ab dem 26. Oktober 2020 finden bis auf Weiteres keine MDK- Regelqualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen mehr statt. Anlassbezogene Prüfungen werden weiterhin unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen durchgeführt.

Bei den Pflege-Einzelfallbegutachtungen finden in Berlin seit dem 12. Oktober 2020 keine Hausbesuche bei den Versicherten mehr statt. Stattdessen erfolgt die Begutachtung anhand der sozialmedizinischen Unterlagen in Verbindung mit strukturierten Telefoninterviews mit den Versicherten.

Land Brandenburg

A)    In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz, die dauerhaft über 50 liegt, werden analog der Regelung für Berlin bis auf Weiteres keine Regel-Qualitätsprüfungen durchgeführt. Anlassbezogene Prüfungen werden weiterhin unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen durchgeführt.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, die in die Kategorie A fallen, werden die Hausbesuche bei den Versicherten im Rahmen der Pflegebegutachtungen ebenfalls durch strukturierte Telefoninterviews ersetzt.

Die dieser Kategorie zuzuordnenden Landkreise und kreisfreien Städte werden regelmäßig bestimmt.

B)    In den Landkreisen und kreisfreien Städten unter einer 7-Tage-Inzidenz von 50 je 100.000 Einwohnern führt der MDK Berlin-Brandenburg weiterhin Regel-Qualitätsprüfungen durch.

Die Hausbesuche bei den Versicherten im Rahmen der Pflegebegutachtungen finden ebenso weiter statt.

 

Der Geschäftsführer und Leitende Arzt des MDK Berlin-Brandenburg, Dr. Axel Meeßen, betont die doppelte Verantwortung des MDK: „Mit risikoangepassten Lösungen schützen wir weiter die Gesundheit aller Beteiligten und erfüllen zugleich bestmöglich unsere Aufgaben. Dieser Linie bleiben wir treu. Darauf kann sich die Solidargemeinschaft verlassen.”

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