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MD Berlin-Brandenburg warnt vor Trickbetrug

In letzter Zeit kommt es in der Region vermehrt zu Fällen, in denen sich Unbekannte als Begutachtende des Medizinischen Dienstes ausgeben. Sie wollen sich damit in betrügerischer Absicht Zutritt zu Wohnungen oder Häusern verschaffen.

Der überwiegende Teil unserer Begutachtungen finden im Hausbesuch statt. Die pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter werden von Versicherten und deren Angehörigen in die eigenen vier Wände eingeladen, um dort die Begutachtung durchzuführen und das Wohnumfeld zu beurteilen. Leider nutzen in letzter Zeit Betrügerinnen und Betrüger diesen Umstand vermehrt aus.

Sie geben sich als Begutachtende des Medizinischen Dienstes aus, um Zutritt zu Wohnungen und Häusern zu erlangen. In den letzten Wochen sind uns mehrere solcher Fälle im Raum Berlin-Wedding und Berlin-Prenzlauer Berg gemeldet worden. Aus anderen Bundesländern sind ähnliche Situationen bekannt, in denen sich Unbekannte als Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes ausgeben und dabei um Versichertendaten oder Spendengelder bitten. Auch wenn es sich bisher um wenige Einzelfälle handelt, möchten wir Sie um Vorsicht bitten!

Seien Sie wachsam, holen Sie Hilfe!

Grundsätzlich gilt: Unsere Hausbesuche werden immer schriftlich angekündigt und Terminänderungen finden ausschließlich in Rücksprache mit Ihnen statt. Alle unsere Begutachtenden zeigen beim Hausbesuch ihren Dienstausweis vor und stellen sich Ihnen vor. Sie werden Ihnen gegenüber in keinem Fall Gebühren erheben, sodass auch die Angabe einer Bankverbindung nie erforderlich ist.

Sollte bei Ihnen der begründete Verdacht auf einen Betrugsversuch entstehen, holen Sie sich Hilfe oder setzen sich direkt mit der Polizei in Verbindung.

 

Hintergrund

Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg führt im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Berlins und Brandenburgs sozialmedizinische und pflegefachliche Einzelfallbegutachtungen durch, die sich auf die Versorgung einzelner Versicherter beziehen. Darüber hinaus berät der Medizinische Dienst
diese Kassen und ihre Verbände in entsprechenden Grundsatzfragen.

Ferner prüft der Medizinische Dienst im Auftrag von Krankenhäusern, ob diese die strukturellen Voraussetzungen mitbringen, um bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können.

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