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Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg seit 1. Mai 2021 konstituiert

Seit dem 1. Mai 2021 ist der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg konstituiert. Bedingung dafür war die Zustimmung der Rechtsaufsicht zur Satzung des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg.

Am 28. April 2021 wurde im Amtsblatt für Brandenburg diese Zustimmung zur Satzung öffentlich bekannt gegeben. Der Medizinische Dienst hat jetzt entsprechend dem MDK-Reformgesetz die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Einen Überblick zu den Änderungen, welche die MDK-Reform mit sich bringt, finden Sie hier.

Dr. Axel Meeßen, Mitglied des Vorstandes und Leitender Arzt des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg, betont die Kontinuität in der Beratung und Begutachtung: „Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg übernimmt vom bisherigen MDK Berlin-Brandenburg den Staffelstab. Genauso kompetent und zuverlässig wie sein Vorgänger wird auch der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg seine Aufgaben für die Kranken- und Pflegekassen in den Bundesländern Brandenburg und Berlin erfüllen.“

„Die Solidargemeinschaft kann weiter auf ihren Medizinischen Dienst zählen“, ergänzt der Vorstandskollege Frank Jacob.

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