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MD Berlin-Brandenburg |

„Gute Versorgung darf nicht vom Zufall abhängen.“ - Versorgungsqualität muss bei Krankenhausreform im Mittelpunkt stehen

Gute Behandlung für Patientinnen und Patienten muss der Dreh- und Angelpunkt der Krankenhausreform sein. Darin waren sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband und Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg (MD BB) am 12. Juni 2023 bei einer Fachtagung des MD BB einig.

Gruppenfoto mit den Diskutantinnen und Diskutanten in dieser Meldung
Bild: Klar in der Sache, wertschätzend im Miteinander: Dr. Birgit Heukrodt, Dr. Constance Mitsch (beide MD BB), Dr. Gerald Gaß (DKG), Dr. Wulf-Dietrich Leber (GKV-Spitzenverband), Dr. Axel Meeßen (MD BB)

Diskussionen zur Krankenhausreform verlaufen häufig konfrontativ. Auf dem „Impulstag“ des MD BB zeigte sich, dass zentrale Akteure sich einig mit der Forderung nach hoher und transparenter Versorgungsqualität sind. Zudem offenbarte sich gemeinsam das Bedürfnis nach einer Kultur des Dialoges.

„Gute Versorgung darf nicht vom Zufall abhängen.“ Damit brachte die Leiterin des Geschäftsbereiches Krankenhaus des MD BB, Dr. Birgit Heukrodt, die Bedeutung von Qualitätstransparenz für Patientinnen und Patienten auf den Punkt. „Für krebskranke Menschen können Kenntnisse über exzellente Qualität und strukturelle Voraussetzungen der Krankenhäuser sowie über die Expertise der Behandler überlebenswichtig sein“, so Heukrodt weiter.

Unabhängig, kompetent und den Patientinnen und Patienten verpflichtet

Für den Vorstandsvorsitzenden und Leitenden Arzt des MD BB, Dr. Axel Meeßen, ist klar: „Die Medizinischen Dienste sind prädestiniert, im Auftrag der Bundesländer zu beraten und zu prüfen. Der Medizinische Dienst fühlt sich den Patientinnen und Patienten verpflichtet. Er kennt die stationäre und die ambulante Versorgung im Detail. Er prüft und begutachtet versorgungsorientiert und praxisnah.“

Der Leiter Abteilung Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Wulf-Dietrich Leber, würdigte den Beitrag des Medizinischen Dienstes zum Schutz von Versicherten und zum Schutz der Finanzen der Solidargemeinschaft – für ihn ein Beispiel für gute Bürokratie. Leber hob die Bedeutung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser für die Qualitätstransparenz hervor. Er setzte sich für ein Krankenhaus der Zukunft ein, das qualitätsgesichert und bedarfsgerecht arbeitet. Unabhängige Prüfungen gehören für ihn dazu.

Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, beklagte die lange bestehende Misstrauenskultur zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Medizinischem Dienst und forderte eine Krankenhausreform als großen Wurf. Er zeigte sich offen, das Verhältnis zwischen Krankenhäusern und MD zu entspannen. Qualitätssicherung und Qualitätskontrollen müssen aus Sicht von Gaß mit der Krankenhausreform unbürokratisch neu geordnet werden. Er bekannte sich grundsätzlich zu unabhängigen externen Qualitätskontrollen und forderte, dass der MD noch unabhängiger wird.

Bürokratie sinnvoll abbauen

Der Medizinische Dienst will Qualitätsprüfungen wirksam und einfach gestalten. „Unsere Vorschläge, die Qualitätsprüfungen der Kliniken unbürokratischer zu machen, liegen auf dem Tisch“, zeigte sich Heukrodt offen für den Dialog.   

Meeßen forderte bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben und Prüfstandards. „Als Medizinischer Dienst laden wir die Bundesländer ein, unser unabhängiges medizinisches Wissen bei den künftigen Prüfungen der Leistungsgruppen zu nutzen. Unsere Prüfergebnisse könnten gleichzeitig eine wichtige Basis für eine patienten- und patientinnenfreundliche Qualitätstransparenz bilden. Dann könnten auch Krebserkranke leicht ein Krankenhaus mit guter Versorgung finden.“

Dialog auch bei Interessengegensätzen pflegen

Das Gesundheitswesen der Zukunft braucht den respektvollen Dialog aller Beteiligten. Darin waren sich die Teilnehmenden an dieser Diskussion auf dem Impulstag des MD BB einig und haben gleichzeitig ein Beispiel dafür gegeben.

 

Hintergrund:

Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg führt im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Berlins und Brandenburgs sozialmedizinische und pflegefachliche Einzelfallbegutachtungen durch, die sich auf die Versorgung einzelner Versicherter beziehen. Darüber hinaus berät der Medizinische Dienst diese Kassen und ihre Verbände in entsprechenden Grundsatzfragen.

Im Rahmen des neuen § 275d SGB V prüft der Medizinische Dienst zudem im Auftrag von Krankenhäusern, ob diese die strukturellen Voraussetzungen mitbringen, um bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können.

Pressekontakt

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