Die Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung veröffentlichen die Medizinischen Dienste bereits zum 15. Mal in Folge. Sie schafft Transparenz und liefert wichtige Erkenntnisse für die Patientensicherheit.
Wer einen Behandlungsfehler vermutet, kann sich an seine Krankenkasse wenden. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg mit einer unabhängigen Begutachtung. Für gesetzlich Versicherte ist das Verfahren kostenfrei. Die Gutachterinnen und Gutachter prüfen, ob ein Fehler vorliegt und ob dadurch ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Nur wenn beides nachgewiesen ist, können Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die Statistik bildet lediglich die Fälle ab, die zur Begutachtung vorgelegt werden. Da es in Deutschland keine zentrale Erfassung von Behandlungsfehlern gibt, erlaubt sie keine generellen Rückschlüsse auf das tatsächliche Ausmaß von Fehlbehandlungen.
„Wer einen Behandlungs- oder Pflegefehler vermutet, braucht eine unabhängige und verlässliche Einschätzung. Unsere Gutachten helfen Betroffenen, ihre Situation besser einzuordnen, und tragen dazu bei, Transparenz und Vertrauen im Gesundheitswesen zu stärken. Fehlerprävention gelingt dort am besten, wo offen über Risiken gesprochen und aus Erfahrungen gelernt wird,“ sagt Vorstandsvorsitzender und Leitender Arzt Dr. Axel Meeßen.
Informationsblatt zur Behandlungsfehlerbegutachtung
Hintergrund
Mit unserer Begutachtung und Beratung sind wir unabhängiger Partner für eine bedarfsgerechte Gesundheits- und Pflegeversorgung in den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Mit sozialmedizinischer und pflegefachlicher Expertise stärken wir Solidarität, Qualität und Wirtschaftlichkeit – für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Wir unterstützen wir die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Berlin und Brandenburg mit sozialmedizinischen und pflegefachlichen Gutachten. Diese beziehen sich auf die individuelle Versorgung der gesetzlich Versicherten. Zudem prüfen wir die Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen. Vermutete Behandlungsfehler begutachten wir ebenfalls. Außerdem stehen wir den Kassen und ihren Verbänden als Berater in Grundsatzfragen zur Seite. Krankenhäuser beauftragen uns mit Strukturprüfungen. Damit können sie Voraussetzungen erfüllen, um bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Mit Leistungsgruppenprüfungen unterstützen wir unsere beiden Bundesländer bei der Krankenhausplanung.