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Strukturprüfungen

Besonders schwierige und komplexe Behandlungen können Krankenhäuser nur dann mit den Krankenkassen abrechnen, wenn sie bestimmte personelle und technische Voraussetzungen erfüllen. Um dies nachweisen zu können, beauftragen die Krankenhäuser uns mit Strukturprüfungen. In den Jahren 2023 und 2024 waren das zusammen 1.748 Aufträge. Der hohe Anteil positiver Prüfbescheide ist ein Indiz für eine gute Behandlungsqualität in der Region.

2023

1.203 Anträge für eine Strukturprüfung Von den 1.203 Anträgen wurden 97,3 % befürwortet.

1.203

Anträge für eine Strukturprüfung

Von den 1.203 Anträgen wurden 97,3 % befürwortet.

 

2024

545 Anträge für eine Strukturprüfung Von den 545 Anträgen wurden 97,7 % befürwortet.

545

Anträge für eine Strukturprüfung

Von den 545 Anträgen wurden 97,7 % befürwortet.

Krankenhausabrechnungen

Im Auftrag der Krankenkassen prüfen wir ausgewählte Abrechnungen von Krankenhäusern. Der Anteil beanstandeter Rechnungen war über die beiden Berichtsjahren stabil. Die Auswahl der zu prüfenden Abrechnungen ist nicht repräsentativ.

2023

130.429 geprüfte Krankenhausabrechnungen Der Anteil der beanstandeten Rechnungen lag im Jahr 2023 bei 55 %.

130.429

geprüfte Krankenhausabrechnungen

Der Anteil der beanstandeten Rechnungen lag im Jahr 2023 bei 55 %.

2024

117.708 geprüfte Krankenhausabrechnungen Der Anteil der beanstandeten Rechnungen lag im Jahr 2024 bei 55 %.

117.708

geprüfte Krankenhausabrechnungen

Der Anteil der beanstandeten Rechnungen lag im Jahr 2024 bei 55 %.

Qualitätskontrollen

Die Medizinischen Dienste kontrollieren im Auftrag der Krankenkassen, ob Krankenhäuser die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Qualitätsanforderungen einhalten. Die Krankenhäuser finden in unseren Kontrollberichten Anregungen, um ihre Arbeit zu verbessern. Das ist gut und wichtig für Patientinnen und Patienten.

2023

166 Qualitätskontrollen nach Richtlinie des G-BA

183

Qualitätskontrollen

nach Richtlinie des G-BA

2024

171 Qualitätskontrollen nach Richtlinie des G-BA

163

Qualitätskontrollen

nach Richtlinie des G-BA

Begutachtungen und Stellungnahmen zu ambulanten Leistungen, Arbeitsunfähigkeit und Rehabilitation

Unsere Gutachterinnen und Gutachter tragen in unterschiedlichsten Gebieten dazu bei, dass Leistungsentscheidungen der Krankenkassen sozialmedizinisch fundiert sind und die individuelle Situation der Versicherten angemessen berücksichtigt wird. Zu den verschiedenen Bereichen der ambulanten Versorgung haben wir im Jahr 2023 insgesamt 168.522 Aufträge erledigt, im Jahr 2024 waren es 175.191 Aufträge. Die folgenden Übersichten zeigen ausschließlich die fallabschließenden Begutachtungen und Stellungnahmen.

2023

2024

Unter zehn Prozent nicht weiter arbeitsunfähig

Diese Grafik zeigt unsere Begutachtungsergebnisse zur Arbeitsunfähigkeit. In rund 60 Prozent der Fälle besteht die Arbeitsunfähigkeit weiter, entweder auf Zeit oder auf Dauer. Mit unseren sozialmedizinischen Stellungnahmen zu Arbeitsunfähigkeit unterstützen wir die Krankenkassen dabei, zu klären, ob und wie lange eine aktuelle Arbeitsunfähigkeit besteht.  Wir prüfen auch, ob alle in Frage kommenden Behandlungsoptionen, auch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen, ausgeschöpft werden. Falls erforderlich, empfehlen wir Rehabilitation oder berufliche Maßnahmen, zum Beispiel einen Arbeitsplatzwechsel oder Umschulungen.

Arbeitsunfähigkeit | 54.312 Aus medizinischer Sicht …

Arbeitsunfähigkeit | 54.312

Aus medizinischer Sicht …

Arbeitsunfähigkeit | 55.024 Aus medizinischer Sicht …

Arbeitsunfähigkeit | 55.024

Aus medizinischer Sicht …

Zwei Drittel der Vorsorge und Reha-Anträge erfüllen die medizinischen Anforderungen

Passt eine geplante Vorsorge- oder Rehamaßnahme sozialmedizinisch für eine versicherte Person und ist sie in der Lage, die Maßnahme erfolgreich durchzuführen? Unter anderem prüfen wir diese Fragen, wenn wir für die Krankenkassen die Erfolgsaussichten verordneter Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen beurteilen. In den überwiegenden Fällen befürworten wir die geplanten Maßnahmen. Dabei kann es sich um stationäre Rehabilitation, ambulante Vorsorgeleistungen, ambulante geriatrische Rehabilitation oder um sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche handeln.

Leistungen zur Vorsorge | 4.728 Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Leistungen zur Vorsorge | 4.728

Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Leistungen zur Vorsorge | 5.074 Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Leistungen zur Vorsorge | 5.074

Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Leistungen zur Rehabilitation | 23.714 Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

 

Leistungen zur Rehabilitation | 23.714

Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Leistungen zur Rehabilitation | 25.694 Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

 

Leistungen zur Rehabilitation | 25.694

Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Knapp 30 Prozent der begutachteten Hilfsmittelverordnungen erfüllen die medizinischen Voraussetzungen für die Leistungsgewährung vollständig

Für Patientinnen und Patienten ist wichtig, dass für sie geeignete Hilfsmittel verordnet werden und diese individuell passen. Ein hoher Anteil unserer Begutachtungen führt zum Schluss, dass die Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt erfüllt sind. Hilfsmittel sind beispielsweise orthopädische Schuhe oder ein Rollstuhl. Unsere Hilfsmittelbegutachtungen zeigen Verbesserungspotential für die Versorgung.

Hilfsmittel | 18.657 Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Hilfsmittel | 18.657

Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Hilfsmittel | 19.463 Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Hilfsmittel | 19.463

Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Bei rund 60 Prozent der Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden/Arzneimittel sind die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt

Kosten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht zum Behandlungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, können Krankenkassen in Ausnahmefällen bezahlen. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sind die Bedingungen dafür eng gefasst. Daher reichenbei der Mehrheit der uns zur Begutachtung vorgelegten Anträge die Voraussetzungen zur Kostenübernahme nicht aus.   

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden/Arzneimittel | 6.613 Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden/Arzneimittel | 6.613

Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden/Arzneimittel | 7.259 Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden/Arzneimittel | 7.259

Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung …

Prüfung von Behandlungsfehlern

2.985 mal haben unsere fachärztlichen Gutachterinnen und Gutachter in den Jahren 2023 und 2024 geprüft, ob Behandlungsfehler vorliegen. In rund einem Drittel haben sie den Verdacht bestätigt. Damit helfen wir den Versicherten, ihre Patientenrechte wahrzunehmen. Auftragszahlen und -begutachtungsergebnisse bewegen sich seit Jahren in einem ähnlichen Rahmen.

2023

1.447 Anträge von Versicherten auf Prüfungen von Behandlungsfehlern Von den 1.447 Anträgen im Jahr 2023 wurden in 521 Gutachten Behandlungsfehler bestätigt. 926 Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass kein Behandlungsfehler vorliegt.

1.447

Anträge von Versicherten auf Prüfungen von Behandlungsfehlern

Von den 1.447 Anträgen im Jahr 2023 wurden in 521 Gutachten Behandlungsfehler bestätigt. 926 Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass kein Behandlungsfehler vorliegt.

2024

1.538 Anträge von Versicherten auf Prüfungen von Behandlungsfehlern Von den 1.538 Anträgen im Jahr 2024 wurden in 505 Gutachten Behandlungsfehler bestätigt. 1.033 Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass kein Behandlungsfehler vorliegt.

1.538

Anträge von Versicherten auf Prüfungen von Behandlungsfehlern

Von den 1.538 Anträgen im Jahr 2024 wurden in 505 Gutachten Behandlungsfehler bestätigt. 1.033 Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass kein Behandlungsfehler vorliegt.