
Außerklinische Intensivpflege
Unsere Begutachtung für Qualität und Sicherheit
Dank moderner intensivpflegerischer Methoden und eines hohen Versorgungsstandards in Deutschland können auch schwerkranke und intensivpflichtige Menschen nach dem Krankenhausaufenthalt zu Hause weiter betreut werden. Das bedeutet jedoch häufig eine große Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Sie brauchen deshalb Sicherheit, klare Informationen und Unterstützung, wie die Versorgung bestmöglich organisiert werden kann.
Ein neues wichtiges Prüffeld
Mit Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) am 29.10.2020 hat der Gesetzgeber die außerklinische Intensivpflege aus den Regelungen der häuslichen Krankenpflege herausgelöst und in einen neuen Paragrafen 37c im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt. Für die Versicherten gibt es damit einen neuen gesetzlichen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI).
Menschen mit einem hohen Bedarf an intensiver Pflege haben nun offiziell das Recht, außerhalb des Krankenhauses professionell betreut zu werden – sei es zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder in speziellen Wohngruppen. Schließlich ist ein primäres Ziel der AKI, dass intensivgepflegte Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten und gewünschten Umfeld leben können. Für sie bedeutet das Selbstbestimmung, Teilhabe, Freiheit und Sicherheit.
„Qualitativ gesicherte Außerklinische Intensivpflege im gewünschten Umfeld bedeutet Selbstbestimmung, Teilhabe, Freiheit und Sicherheit.“
Edith Alarcon-Drüge
Leiterin der Abteilung Zentrale Begutachtung Hilfsmittel und Außerklinische Intensivpflege
Intensivpflege mit Qualität
Voraussetzung ist jedoch, dass die medizinische und pflegerische Versorgung an dem gewählten Ort auch gewährleistet ist. Deshalb besteht die Aufgabe des Medizinischen Dienstes darin, nach Begutachtung am Leistungsort festzustellen, ob die Sicherstellung der Versorgung gewährleistet ist und die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Feststellung muss mindestens einmal jährlich erfolgen.
Im März 2022 trat die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA AKI-RL) in Kraft. Sie definiert unter anderem die erforderlichen Leistungen und Voraussetzungen für die Verordnung. Die vom Medizinischen Dienst Bund erstellte Begutachtungsanleitung dient schließlich als Grundlage für eine einheitliche, transparente und qualitativ gesicherte Begutachtung.
Enge Zusammenarbeit für eine professionelle Begutachtung
In der Region Berlin-Brandenburg wird diese in der Regel von einem Tandem, bestehend aus einer ärztlichen und einer pflegerischen Begutachtungsfachkraft, durchgeführt. Im Vier-Augen-Prinzip sichern wir so die Qualität der Gutachten ab. Zusätzlich werden im Team der verantwortlichen Abteilung regelmäßige Fall- und Nachbesprechungen durchgeführt.
Die ersten 381 AKI-Gutachten erstellten wir im Zeitraum 30.10. bis 31.12.2023. Im Jahr 2024 begutachteten wir 1.651 Aufträge. Das entspricht den Schätzungen, die Grundlage für unsere Personalbemessung und Haushaltsplanung waren.
In den meisten Fällen aus dem Jahr 2024 (77 Prozent) haben wir die Leistung bestätigt. Bei anderen konnten unsere Gutachterinnen und Gutachter Möglichkeiten zur Therapieoptimierung aufzeigen. Allerdings haben wir in knapp 19 Prozent der Fälle auch festgestellt, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren oder die Versorgung am Leistungsort nicht sichergestellt wurde. Teilweise sahen wir bei unseren Begutachtungen leider gravierende Missstände. Das zeigt, wie wichtig unsere Arbeit in diesem Bereich ist. Denn dank der Prüfungen des Medizinischen Dienstes können sich Versicherte und Angehörige auf eine gute Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege verlassen.
Gemeinsam stark im Netzwerk AKI
Die Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern funktioniert reibungslos, ein Austausch findet mindestens zweimal im Jahr statt. Wir thematisieren dann jene Versorgungslücken, die unseren Begutachtenden vor Ort begegnet sind, und diskutieren dafür Lösungsvorschläge.
Seit einem Jahr organisiert der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg außerdem Sitzungen eines von uns initiierten Netzwerks AKI. Dort suchen wir den Dialog mit Verordnern, Leistungserbringern, Vertretern der Patienten- und Betroffenenverbände sowie den Kranken- und Pflegekassen. Das Format wurde von Beginn an gut angenommen. Besonders begrüßen die Teilnehmenden die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und den konstruktiven fachlichen Austausch. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist die Vereinfachung der Prozesse in der Region Berlin-Brandenburg, der Wissenstransfer auf Bundesebene und die Verbesserung der Versorgungslandschaft.
Mit unserer Begutachtung und der Arbeit im Netzwerk tragen wir als Dienst maßgeblich dazu bei, dass Betroffene und ihre Familien eine klare, fundierte Orientierung und die nötige Sicherheit für die Planung der außerklinischen Intensivpflege erhalten.