
Kompetenzeinheit Hilfsmittel
Gebündelte Expertise für moderne und passgenaue Versorgung
Mehr als 44.000 Hilfsmittel stehen im Hilfsmittelverzeichnis zur Verfügung, um gesetzlich Versicherte zu versorgen. Dazu zählen beispielsweise Prothesen, Rollstühle, Hörgeräte und Insulinpumpen. Hilfsmittel werden nah am Menschen eingesetzt. Sie sind unter anderem bedeutsam für
- die Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung,
- den Behinderungsausgleich und
- die Erleichterung der Pflege sowie die selbstständigere Lebensführung Pflegebedürftiger.
Wie gelangen Versicherte angesichts eines so breiten Angebots zu dem für sie richtigen Hilfsmittel?
Den Findungsprozess unterstützen wir mit unserer bewährten Hilfsmittel-Einzelfallbegutachtung. Im Auftrag der Krankenkassen prüfen wir jeweils, ob verordnete Hilfsmittel den Versicherten ausreichend nutzen. Darüber hinaus beraten wir Versicherte individuell zu ihren Hilfsmitteln: Ist es das korrekte? Passt es gut?
Für bundesweite Transparenz: Unsere Beratung zum Hilfsmittelverzeichnis
Die anfangs genannten über 44.000 Produkte stehen bundesweit zur Verfügung. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt. Das ist die Liste jener Hilfsmittel, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis findet sich in der Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis. Es enthält die von den sozialen Pflegekassen zu finanzierenden Pflegehilfsmittel.
Der GKV-Spitzenverband entscheidet über die Aufnahme neuer Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis und schreibt dieses regelmäßig fort. Die Kompetenzeinheit Hilfsmittelverzeichnis (KE HMV) unterstützt ihn dabei. Unser Medizinischer Dienst betreibt sie gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst Bund. Unter der Leitung von Dr. Vera Vollmer berät die KE HMV den GKV-Spitzenverband in allen sozialmedizinischen und medizinisch-technischen Fragen rund um das Hilfsmittelverzeichnis. Die Beratung erstreckt sich auf das Antragsverfahren zur Aufnahme von Produkten und auf die kontinuierliche Weiterentwicklung (Fortschreibung) des Verzeichnisses.
Qualität für das Hilfsmittelverzeichnis
Wie gelangt ein neues Hilfsmittel in das Verzeichnis? Die Hersteller beantragen zunächst, dass das von ihnen entwickelte Produkt in das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wird. Voraussetzung ist, dass Qualitätsanforderungen erfüllt sind und, soweit erforderlich, der medizinische oder pflegerische Nutzen nachgewiesen wurde.
Die ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter der Kompetenzeinheit unseres Dienstes prüfen dies aus sozialmedizinischer Sicht. Der Medizinische Dienst Bund beurteilt parallel die medizinisch-technischen Sachverhalte. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der GKV-Spitzenverband das Hilfsmittel ins Verzeichnis aufnehmen.
„Voraussetzung für die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis ist, dass Qualitätsanforderungen erfüllt sind und, soweit erforderlich, der medizinische oder pflegerische Nutzen nachgewiesen wurde.“
Dr. Vera Vollmer
Leiterin der Kompetenzeinheit Hilfsmittel
Dran bleiben: Hilfsmittelverzeichnis wird fortgeschrieben
Das Hilfsmittelverzeichnis ist auf dem aktuellen anerkannten Stand von Medizin und Technik zu halten, damit die Versorgung bundesweit innovativ und hochwertig bleibt. Die turnusmäßige Fortschreibung der Produktgruppen regelt § 139 SGB V. Sie erfolgt für das Hilfsmittelverzeichnis alle fünf, für das Pflegehilfsmittelverzeichnis sogar alle drei Jahre. Mitunter kommt es auch zwischendurch zu anlassbezogenen Aktualisierungen. Mit unserer Unterstützung hat der GKV-Spitzenverband im Zeitraum 01.04.2023 bis zum 28.02.2025 insgesamt 25 Produktgruppen fortgeschrieben.
Auch bei allen sonstigen Fragen und Beratungen rund um das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis sind wir erste Anlaufstelle für den GKV-Spitzenverband und leisten mit unserem Fachwissen einen entscheidenden Beitrag zu guter und passgenauer Versorgung.