Zum Inhalt springen

Sie sind unzufrieden mit unserer Arbeit?

Trotz aller Mühe lassen sich Fehler oder Missverständnisse nicht ganz ausschließen. Lassen Sie uns solche möglichen Fälle gemeinsam klären.

Ob im persönlichen Kontakt in der Beratung und Begutachtung oder bei der Organisation der Aufträge – im Mittelpunkt unseres Handelns steht ein wertschätzender und umsichtiger Umgang miteinander. Wir legen großen Wert auf guten Service und eine hohe Qualität.

Haben Sie sich dennoch über uns geärgert und möchten Ihre Beschwerde loswerden? Dann lassen Sie es uns gerne wissen. Ihre Rückmeldung hilft uns, noch besser zu werden.

Wir prüfen jede Eingabe gemeinsam mit dem jeweiligen Fachbereich. Jede Beschwerde beantworten wir.

 

Wann ist ein Widerspruch der richtige Weg?

Wenn Sie mit einem Begutachtungsergebnis und der anschließenden Entscheidung der Kranken- und Pflegekasse nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kasse. In diesem Fall beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines sogenannten Zweitgutachtens. Dann wird eine andere Ärztin, ein anderer Arzt oder eine andere Pflegefachkraft eine erneute Bewertung vornehmen.