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Hilfsmittel - Optimale Versorgung für Versicherte


Die Qualität der Hilfsmittelversorgung für Patientinnen und Patienten hängt entscheidend davon ab, wie gut die verordnenden Ärztinnen und Ärzte, die Leistungserbringer, die Kranken- oder Pflegekassen und der Medizinische Dienst Berlin Brandenburg zusammenarbeiten.

Hilfsmittelverordnung - Einfach und verständlich

Eine Hilfsmittelverordnung sollte möglichst genau darlegen, welches Krankheitsbild vorliegt, welches Versorgungsziel angestrebt wird und welches Hilfsmittel mit welchen Zurüstungen genau benötigt wird. Verwenden Sie hierfür die vereinbarten Verordnungsformulare und füllen Sie diese vollständig aus. Wichtig ist, dass das Hilfsmittel eindeutig beschrieben wird und alle notwendigen Details enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Bezeichnung des Hilfsmittels (laut Hilfsmittelverzeichnis)
  2. Anzahl
  3. Wichtige Hinweise zur Funktion und Verwendung (z.B. Material, Abmessungen)
  4. Ergänzende Informationen zu speziellen Bedürfnissen (Versorgungsziele, relevante Faktoren)

Ein Beispiel: Bei der Verordnung eines Rollstuhls sollte die Diagnose präzise sein, z.B. "Zustand nach Apoplex, rechtsseitig spastisch gelähmt und keine Rumpfstabilität". Dies erleichtert die Auswahl des passenden Hilfsmittels.

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bietet eine gute Orientierungshilfe.

Auf welcher Datenlage prüft und berät der Medizinische Dienst?

Welche Unterlagen benötigt der Medizinische Dienst zur Begutachtung und Beratung?

Um die bestmögliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, benötigt der Medizinische Dienst eine Vielzahl von Unterlagen für seine sozialmedizinischen Beratungen. Hierzu gehören beispielsweise (siehe auch: Checkliste-Notwendige Unterlagen für die Begutachtung von Hilfsmittelversorgungen durch den Medizinischen Dienst)

  • die vertragsärztliche Verordnung,
  • der Kostenvoranschlag,
  • Angaben über eine eventuelle Vorversorgung, 
  • Unterlagen über Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen oder Arbeitsunfähigkeitsdiagnosen,
  • Angaben zu anerkannten Versorgungsleiden, Arbeitsunfallfolgen und Berufskrankheiten,

Fehlende Informationen, die für die Begutachtung notwendig sind, werden bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, den Versicherten oder Leistungserbringern angefragt.

Die sozialmedizinische Begutachtung erfolgt dabei u.a. auf Grundlage von: