Zum Inhalt springen

Erklärung zur Barriere·freiheit von unserer Internet·seite

Alle Menschen haben die gleichen Rechte auf Infos.

Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben.

Das steht in einem Gesetz. 

Das Gesetz heißt: Behinderten·gleichstellungs·gesetz.

Das wird so abgekürzt: BGG.

In dem Gesetz gibt es eine Regelung für öffentliche Stellen. 

 Eine öffentliche Stelle ist zum Beispiel:

  • ein Amt
  • eine Behörde
  • eine Kranken·kasse
  • ein Gericht

In dieser Regelung steht:

Öffentliche Stellen müssen ihre Infos barriere·frei machen.

Auch die Infos auf ihrer Internet·seite.

Was heißt: barriere·frei?

Barriere bedeutet: Problem.

Hier sind Beispiele für Probleme auf einer Internet·seite:

  • Viele Fremdwörter sind ein Problem

für Menschen mit Behinderung.

  • Eine sehr kleine Schrift ist ein Problem

für alte Menschen.

  • Lange Sätze mit langen Wörtern sind ein Problem

für Menschen aus anderen Ländern.

 

Barriere·frei bedeutet: Es gibt keine Probleme.

Alle können die Internet·seite gut verstehen.

Zum Beispiel:

  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
  • Es gibt Infos in Gebärden·sprache.

    Das ist eine Zeichen·sprache nur mit Händen. 

    Sie ist für Menschen, die nicht hören können.
  • Die Internet·seite ist gut gemacht 

    für blinde Menschen mit Lese·geräten.

Das heißt dann: Barriere·freie Internet·seite.

Wie macht man eine Internet·seite barriere·frei? 

Das steht in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Barriere·freie Informations·technik-Verordnung.

Das wird so abgekürzt: BITV 2.0.

Das wird so ausgesprochen: Bit - fau

Jede öffentliche Stelle muss auf der Internet·seite schreiben:

  • Hier ist unsere Internet·seite schon barriere·frei.
  • Hier ist unsere Internet·seite noch nicht barriere·frei.

Das nennt man: Erklärung zur Barriere·freiheit

Diese Erklärung muss auf der Internet·seite stehen.

 

Der Medizinische Dienst ist eine öffentliche Stelle.

Darum muss unsere Internet·seite barriere·frei sein.

Wir halten uns an das Gesetz.

Darum haben wir auch eine Erklärung zur Barriere·freiheit.

Hier finden Sie die Erklärung zur Barriere·freiheit in schwerer Sprache: Erklärung zur Barriere·freiheit.

Ist die Internet·seite barriere·frei?

Wer prüft das?

Eine Firma mit Fach·leuten hat die Internet·seite geprüft.

Die Firma heißt: anatom5.

 

Die Firma anatom5 hat die Haupt-Internet·seite geprüft.

Die Haupt-Internet·seite ist für alle Medizinischen Dienste in Deutschland.

Unsere Internet·seite vom Medizinischen Dienst in Berlin-Brandenburg
ist genauso aufgebaut wie die Haupt-Internet·seite.

Darum gilt die Prüfung von der Firma anatom5 auch für uns.

Die Firma anatom5 hat auch ein paar von unseren Infos geprüft.

Das ist das Ergebnis von der Prüfung:

Was ist zum Beispiel noch nicht barriere·frei?

  • Sie sollen mehr mit der Tastatur machen können.

    Nicht nur mit der Maus.
  • Wir haben noch zu wenig Texte in Leichter Sprache.
  • Wir haben zu wenig Infos in Gebärden·sprache.

    Das ist eine Zeichen·sprache nur mit Händen.

    Sie ist für Menschen, die nicht hören können.
  • Zu wenig Bilder haben eine Beschreibung.

    Die Beschreibung kann vorgelesen werden.
  • Manche Texte sind in einem bestimmten Format gespeichert.

    Dieses Format heißt: PDF:

    Ein paar von unseren PDF-Texte sind nicht barriere·frei.

    Das heißt zum Beispiel:

    Lese·geräte können diese Texte nicht gut vorlesen.

    Brauchen Sie einen bestimmten PDF-Text barriere·frei?

    Sagen Sie uns bitte Bescheid.

    Dann machen wir den PDF-Text barriere·frei.
  • Der Menü·punkt Extra·net ist nicht barriere·frei.

    Das Extra·net ist nur für Mitarbeiter*innen

    von den Kranken·kassen und von den Pflege·kassen.

    Dafür braucht man ein Passwort.

Von wann ist die Erklärung zur Barriere·freiheit?

Diese Erklärung zur Barriere·freiheit haben wir zum ersten Mal
am 14. Dezember 2020 aufgeschrieben.

Aber es verändert sich viel.

Zum Beispiel:

  • die Gesetze
  • die Technik
  • oder wir machen die Seite besser.

 

Deswegen müssen wir einmal im Jahr
unsere Erklärung zur Barriere·freiheit neu machen.

Wenn wir unsere Erklärung zur Barriere·freiheit neu machen,

dann schreiben wir das neue Datum auf.

Das Datum von der letzten Prüfung ist der 21. September 2022.

Ihre Rück·meldungen an uns

Unsere Internet·seite soll barriere·frei sein. 

Daran arbeiten wir die ganze Zeit.

Und Sie können uns dabei helfen.

Haben Sie eine Barriere auf unserer Internet·seite entdeckt?

Haben Sie Probleme oder Fragen?

Passt etwas nicht zu den Gesetzen für barriere·freie Internet·seiten?

Dann sagen Sie uns Bescheid.

Wie sagen Sie uns Bescheid?

Gehen Sie auf unserer Internet·seite ganz nach unten. 

Da stehen viele Wörter neben·einander.

Da steht auch: Barriere melden.

Klicken Sie auf: Barriere melden.

Jetzt öffnet sich ein Formular.

Sie können Ihre Info in das Formular schreiben und an uns schicken.

Und wenn wir die Barriere nicht wegmachen? 

Vielleicht haben Sie uns eine Barriere gemeldet.

Und wir haben die Barriere nicht weggemacht.

Oder wir haben Ihnen nicht geantwortet.

 

Dann können Sie sich von einer Behörde helfen lassen.

Diese Behörde heißt: Durchsetzungs·stelle vom Land Brandenburg.

Die Durchsetzungs·stelle kostet für Sie kein Geld.

Gemeinsam mit der Durchsetzungs·stelle machen wir die Barriere weg.

Wie beauftragen Sie die Durchsetzungs·stelle?

Wie finden wir alle zusammen eine Lösung?

Sie finden Infos auf der Internet·seite von der Durchsetzungs·stelle.

Das ist die Internet·seite: www.brandenburg.de

Oder Sie schreiben eine E-Mail.

Klicken Sie dafür auf diesen Link: E-Mail-Adresse

Das Büro für Leichte Sprache von der Lebenshilfe Peine-Burgdorf

hat die Erklärung in Leichte Sprache übersetzt.

Prüfpersonen: Jürgen Braun, Nina Hofrichter

© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu

Die Bilder sind von Annette Kitzinger

von METACOM (METACOM Symbole © Annette Kitzinger).