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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratung- und Testauftrags für die Haupt-Domain der Medizinischen Dienste www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung des MD Landesportal Berlin-Brandenburg verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.md-bb.org zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. Dezember 2020 erstellt und am 11.01.2022 aktualisiert. Die aktuelle Fassung dieser Erklärung wurde von der Agentur anatom5 GmbH am 28.06.2023 erstellt.

Allgemeine Hinweise

Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-bb.org im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) sowie des BbgBGG barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte der Domain www.md-bb.org.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.md-bb.org  ist in Teilen mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform umgesetzt:

Prüfschritt Ergebnis
9.1.1.1 Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalt Teilweise erfüllt
9.1.3.1 Info und Beziehungen Teilweise erfüllt
9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge Eher nicht erfüllt
9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) Teilweise erfüllt
9.1.4.3 Kontrast (Minimum) Teilweise erfüllt
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei :hover und :focus Nicht erfüllt
9.2.1.1 Tastaturbedienbar Teilweise erfüllt
9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge Nicht erfüllt
9.2.4.7. Fokus sichtbar Nicht erfüllt
9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung Teilweise erfüllt
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert Teilweise erfüllt

 

Gebärdensprache (DGS) und Leichte Sprache

Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Auch im Bereich Gebärdensprache und der leichten Sprache arbeiten wir an Verbesserungen auf unserer Website.

Weitere Webbasierte Anwendungen

Unsere Videobegutachtung wird aktuell barrierefrei überarbeitet.

Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ebenfalls ergeben, dass einige PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind.

Extranet nicht barrierefrei

Die vier passwortgeschützten Bereiche im Extranet des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg:

  • Auftragstracking
  • Gremienmitglieder - Anmeldung ohne feste IP-Adresse
  • Gremienmitglieder - Anmeldung mit fester IP-Adresse
  • Einstellungsunterlagen für neue Beschäftigte

sind nicht barrierefrei.

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des BbbBGG vereinbar sind.

Nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Onlineredaktion der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste: Kontaktformular
oder senden Sie uns eine E-Mail an: info(at)md-bb.org
oder rufen Sie uns an unter: 030 202023-1000

Durchsetzungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht die Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg einzuschalten. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Absatz 3 BbgBITV die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnologie, beizulegen.

Kontakt Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte und Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT(at)MSGIV.Brandenburg.de